Die Büchse der Pandora: von exportbeschränkten Gütern bis zur Nukleartechnologie

Der Handel mit exportbeschränkten Gütern betrifft in der Regel nur einen geringen Teil der Firmen weltweit, trotzdem hat SAP mitgedacht und entsprechende Felder zur Konfiguration in den Kundenstammdaten vorgemerkt. Was exportbeschränkte Güter eigentlich sind, wie ein grober Überblick aussieht und welche Möglichkeiten der Analyse es in SAP gibt, zeigen wir in diesem Blog Post.

Die Unterteilung von Exportbeschränkungen

Bevor es spannend wird erstmal die trockene Theorie:

In Deutschland ist der Dreh- und Angelpunkt das Außenwirtschaftsrecht, dass sich aus dem Außenwirtschaftsgesetz (AWG), den Außenwirtschaftsverordnungen (AWV) und dem Kriegswaffenkontrollgesetz(KRWAFFKONTRG) zusammensetzt.

Wir werden im Einzelnen nicht ins Detail gehen, sondern lediglich oberflächliche Grundlagen schaffen, da dieses Gebiet so weitläufig und detailliert ist, dass man sich ein Leben lang damit beschäftigen kann – und die Zeit fehlt uns als Prüfer in aller Regel. Daher das aus unserer Sicht Wichtigste auf einen Blick.

Basierend auf den Beschränkungen im Außenwirtschaftsgesetz (AWG), regelt die Außenwirtschaftsverordnung (AWV) konkrete:

  • Verbote
  • Genehmigungspflichten

Diese dienen national als Vorschriften für die Umsetzung der Exportkontrollen, die vom Zoll durchgeführt werden. Dieser unterscheidet auf seiner Website vier Kategorien an Waren mit Exportbeschränkung: Waffen, Munition und Rüstungsgüter, Dual-Use-Güter, Folterwerkzeuge und Rohdiamanten. Kriegswaffen nehmen im Außenwirtschaftsrecht eine gesonderte Rolle ein, weshalb wir auf eine Erläuterung im nachfolgenden verzichten. Unser Augenmerk soll auf den sogenannten Dual-Use-Gütern liegen, die einer Genehmigungspflicht unterliegen. Der Name „Dual-Use“ offenbart bereits ein Teil des Geheimnisses: Dabei handelt es sich um Güter, die sowohl für einen zivilen, als auch militärischen Zweck verwendet werden können. Unter den Gütern mit doppeltem Verwendungszweck finden sich z.B. Chemikalien oder Maschinen, aber auch Technologien und Werkstoffe und sind damit unter Umständen von besonderer Relevanz für den ein oder anderen Prüfer unter Ihnen.

Eine Liste mit allen Dual-Use-Gütern, die einer Genehmigungspflicht unterliegen finden Sie in der EU Verordnung.

Diese Liste beruht auf einer Verordnung, die von der EU für alle Mitgliedstaaten festgelegt wurde und gemeinsame Genehmigungspflichten und Verfahrensweisen für alle EU-Mitgliedstaaten bei der Ausfuhr vorsieht (Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 (EG-Dual-Use-VO). Damit allerdings noch nicht genug. Zusätzlich können nationale Beschränkungen bestehen, die eine Genehmigungspflicht vorsehen, obwohl die Güter nicht auf der Liste der EU Verordnung zu finden ist. Nach deutschem Recht sind diese Güter in §9 AWV zu finden. Dort heißt es in Absatz 1 weiter:

„(1) Die Ausfuhr von Gütern, die nicht in der Ausfuhrliste oder in Anhang I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 des Rates vom 5. Mai 2009 über eine Gemeinschaftsregelung für die Kontrolle der Ausfuhr, der Verbringung, der Vermittlung und der Durchfuhr von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (ABl. L 134 vom 29.5.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) Nr. 388/2012 (ABl. L 129 vom 16.5.2012, S. 12) geändert worden ist, genannt sind, bedarf der Genehmigung, wenn der Ausführer vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) darüber unterrichtet worden ist, dass

  1. diese Güter ganz oder teilweise für die Errichtung oder den Betrieb einer Anlage für kerntechnische Zwecke im Sinne der Kategorie 0 des Anhangs I der Verordnung (EG) Nr. 428/2009 oder zum Einbau in eine solche Anlage bestimmt sind oder bestimmt sein können und
  2. das Bestimmungsland Algerien, Irak, Iran, Israel, Jordanien, Libyen, die Demokratische Volksrepublik Korea, Pakistan oder Syrien ist.“

Die Analyse exportbeschränkter Güter in SAP

Soweit zu der Theorie. Schauen wir uns das Spektakel einmal direkt in SAP an und prüfen die vorgesehenen Felder entsprechend.

Eine Genehmigung zur Ausfuhr von exportbeschränkten Gütern benötigt demnach nur derjenige, der entsprechende Waren ausführen möchte. Daher müssen wir einen Blick in unsere Kundenstammdaten werfen und die Ausprägungen der Felder prüfen. Der allgemeine Teil der Kundenstammdaten findet sich in der SAP Tabelle:

KNA1 (Kundenstamm (allgemeiner Teil) – Stammdaten)

Am einfachsten gestaltet sich der Zugriff über die bekannte Transaktion „SE16“ oder „SE16N“. Für die Tabelle geben wir die zuvor benannte Tabelle an: „KNA1“ und bestätigen zunächst mit der „Enter“ Taste. So bekommen wir eine Übersicht mit allen Feldnamen und dem zugehörigen technischen Namen. Wir machen uns dann auf die Suche nach den folgenden Zeilen und geben die Optionen nacheinander entsprechend mit:

FeldnameOptionVon-WertTechnischer Name
Chem.Bio.Krieg.≠ Selektieren: Ungleich CCC01
Nukl.NWGabe≠ Selektieren: Ungleich CCC02
Nat. Sicherheit≠ Selektieren: Ungleich CCC03
Raketentechnlg.≠ Selektieren: Ungleich CCC04

Die Optionen müssen Sie allerdings nacheinander einzeln untersuchen. Wenn Sie alle Feldnamen gleichzeitig auf „Selektieren: Ungleich“ setzen erhalten Sie mit sehr großer Wahrscheinlichkeit gar keinen Treffer, da alle 4 Bedingungen für einen Kunden zutreffen müssen, damit SAP Ihnen ein Ergebnis liefert. Wenn Sie die Einstellungen nacheinander eingegeben haben, bekommen Sie alle Kunden, für die eine gesetzliche Genehmigung aufgrund der zu liefernden Güter erforderlich ist. Die Option „Selektieren: Ungleich“ mit einem leeren „Von-Wert“ gewährleistet, dass wir alle Kunden bekommen, für die ein Wert (unabhängig vom tatsächlichen Wert) in dem entsprechenden Feld gepflegt ist.

Zur Vollständigkeit sind hier nochmal die ausgeschriebenen Abkürzungen der Feldnamen aus SAP:

FeldnameBedeutung
Chem.Bio.Krieg.Kennz.: Chemische / Biologische Kriegsführung für Ges. Ktr.
Nukl.NWGabeKennz.: Nichtweitergabe von Nukleartechnologie für Ges.Kont.
Nat. SicherheitKennz.: Nationale Sicherheit für Gesetzliche Kontrolle
Raketentechnlg.Kennz.: Raketentechnologie für Gesetzliche Kontrolle

Um zusätzlich die deutschen Genehmigungspflichten für die genannten Länder aus §9 AWV Absatz 1 Satz 2 zu prüfen müssen wir in der Übersicht für die SAP Tabelle „KNA1“ wieder etwas weiter nach oben Scrollen zu dem Feldnamen „Land“, technischer Name „LAND1“. Dieses Mal verwenden Sie die Option: „Selektieren: Gleich“ und nutzen nacheinander die Abkürzungen der nachfolgenden Tabelle:

LandISO-3166 Alpha-2 Abkürzung
AlgerienDZ
IrakIQ
IranIR
IsraelIL
JordanienJO
LibyenLY
Demokratische Volksrepublik KoreaKP
PakistanPK
SyrienSY

Leider habe ich keinen Weg gefunden eine Liste von Ländern anzugeben, sodass alle Länder gleichzeitig ausgewertet werden können. Wenn Sie eine Idee haben, dann lassen Sie es mich in den Kommentaren wissen!

Den Weg über den SQL Editor können wir selbstverständlich einschlagen und das folgende Statement verwenden (auf einer SAP Hana Datenbank getestet):

SELECT * FROM KNA1 WHERE LAND1 IN (‚DZ‘, ‚IQ‘, ‚IR‘, ‚IL‘, ‚JO‘, ‚LY‘, ‚KP‘, ‚PK‘, ‚SY‘)

Zu dem SQL Editor gelangen Sie wie gewöhnlich über die Transaktion „DBACOCKPIT“ und die Reiter „Diagnose – SQL-Editor“. Die Abfrage starten Sie mit „F8“.

Sobald Sie eine Ergebnisliste von einem der beiden Vorgehen vorliegen haben, ist zu prüfen, ob entsprechende Genehmigungspflichten eingehalten wurden und die Stammdaten entsprechend ordentlich gepflegt wurden. Es besteht zusätzlich die Möglichkeit, dass Ihr Unternehmen das neuere SAP Modul „Global Trade Services“ einsetzt, das ein Bestandteil der SAP GRC Lösung ist. In diesem Fall sind sicherlich noch komplexere Möglichkeiten im SAP Customizing möglich.

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