Keine Lust auf gesiebte Luft – Kennen sie Ihre Lieferschwellen in SAP

In diesem Artikel beschäftigen wir uns mit Lieferschwellen. Entgegen der weitläufigen Meinung ist dies nicht nur für den Onlinehandel interessant. Alle Unternehmen mit Kunden ohne Umsatzsteuerpflicht oder Kunden mit steuerbefreiten Umsätzen sind hier im Fokus. Damit ist es egal, ob Sie an Privatkunden, Kleinunternehmer im umsatzsteuerlichen Sinne, Wohnungsunternehmen, etc. liefern. Überall kann Ihnen das Umsatzsteuergesetz auf die Füße fallen.

Damit zunächst ein wenig Theorie zum Mehrwertsteuersystem in der EU.

Als universelle Verbrauchssteuer soll die Umsatzsteuer möglichst in dem Land erhoben werden, in dem sich der Empfänger einer Ware befindet. Dies wird gemeinhin als Bestimmungslandprinzip bezeichnet. Bei grenzüberschreitenden Lieferungen – und hier aufgepasst – an umsatzsteuerpflichtige Unternehmer – wird dies grundsätzlich erreicht, indem die Lieferung im Land des Lieferanten von der Umsatzsteuer befreit wird und der abnehmende Unternehmer im Empfängerland einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuert. So kann das Bestimmungslandprinzip meistens umgesetzt werden, ohne dass sich der liefernde Unternehmer im Land des empfangenden Unternehmers steuerlich registrieren muss. Genau das regelt die so genannte Versandhandelsregelung (§3c UStG) – auch wenn diese Vorschrift zugegebenermaßen nicht nur für den Versandhandel gilt. Hier wird für Umsätze zwischen Mitgliedsunternehmen der EU dem Bestimmungslandprinzip der Vorrang vor dem Herkunftslandprinzip eingeräumt.

Was aber, wenn es Warenempfänger gibt, die keine Erwerbsbesteuerung durchführen müssen?

Hierbei handelt es sich um Abnehmer ohne Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.) des betreffenden Mitgliedsstaates – also bspw. Privatpersonen oder bestimmte Unternehmer, wie Kleinunternehmer oder Wohnungsunternehmen.

Dann wird – ganz im Sinne des Bestimmungslandprinzips – der Umsatz in dem Mitgliedstaat, in dem der Transport endet, umsatzsteuerpflichtig.

Für den Warenversender bedeutet dies in allererster Linie Mehraufwand.

  • Fakturierung mit der jeweiligen Umsatzsteuer des betreffenden Mitgliedstaates
  • Registrierung im betreffenden Mitgliedsstaat bei der zuständigen Finanzbehörde mit eigener Steuernummer für diesen Mitgliedsstaat mit eigener Steueranmeldung und Steuererklärung
  • Beauftragung eines Steuerberaters/Fiskalvertreters vor Ort

Unwissenheit schützt auch in diesem Fall vor Strafe nicht, denn werden die bereits oben erwähnten steuerlichen Pflichten im Bestimmungsland „übersehen“, befinden wir uns schnell in den Sphären einer Steuerverkürzung i.S.d. § 370 Abs. 4 Satz 1 Abgabenordnung. Und nein – es spielt überhaupt keine Rolle, ob der inländische Lieferer in Deutschland (versehentlich) Umsatzsteuern angemeldet und entrichtet hat. Er hat hier schlicht Steuern im Bestimmungsland verkürzt.

Klingt hart?

Zum Glück gibt es Erleichterungen in Form des §3c Abs. 3 UStG – in Form der so genannten Lieferschwelle. Denn, das alles ist nicht anzuwenden, wenn „bei dem Lieferer der Gesamtbetrag der Entgelte, der den Lieferungen in einen Mitgliedstaat zuzurechnen ist, die maßgebliche Lieferschwelle im laufenden Kalenderjahr nicht überschreitet und im vorangegangen Kalenderjahr nicht überschritten hat“. Und als Randnotiz – für Fahrzeuge und verbrauchssteuerpflichtige Waren (Tabak, alkoholische Getränke, Mineralöl) immer das Bestimmungslandprinzip, so dass diese Güter für die Höhe der Lieferschwelle keine Rolle spielen.

Als Lieferschwelle ist letztendlich die Summe der Entgelte (Warenwert abzüglich des Steuerbetrags) maßgebend und diese sieht für die EU-Mitgliedstaaten wie folgt aus (siehe 3c.1 Abs. 3 Umsatzsteueranwendungserlass:

  • Belgien: 35000€
  • Bulgarien: 70000BGN
  • Dänemark: 280000DKK
  • Estland: 35000€
  • Finnland: 35000€
  • Frankreich: 35000€
  • Griechenland: 35000€
  • Irland: 35000€
  • Italien: 35000€
  • Kroatien: 270000HRK
  • Lettland: 35000€
  • Litauen: 35000€
  • Luxemburg: 100000€
  • Malta: 35000€
  • Niederlande: 100000€
  • Österreich: 35000€
  • Polen: 160000PLN
  • Portugal: 35000€
  • Rumänien: 118000RON
  • Schweden: 320000SEK
  • Slowakei: 35000€
  • Slowenien: 35000€
  • Spanien: 35000€
  • Tschechien: 1140000CZK
  • Ungarn: 35000€
  • Vereinigtes Königreich: 70000GBP
  • Zypern: 35000€

Wie bestimme ich nun das Überschreiten dieser Lieferschwelle in SAP?

Bevor wir in die Details gehen, müssen wir zunächst überlegen, wo wir die entsprechenden Daten herbekommen. Werfen wir einen Blick auf die Tabellen im Verkauf, die wir in diesem Artikel erwähnt hatten, dann fällt die VBRK für die Kopfdaten von Rechnungen auf. Um zusätzlich auf die Länder der europäischen Union filtern zu können, brauchen wir außerdem die T005 mit dem Kennzeichen XEGLD (Mitglied der Europäischen Union). Um den Wert in Landeswährung zu erhalten, wird zusätzlich die Tabelle BSEG benötigt. Zusammengefasst benötigen wir demnach:

  • BSEG: WRBTR (Betrag in Belegwährung)
  • VBRK: VBELN (Faktura)
  • VBRK: BELNR (Belegnummer eines Buchhaltungsbeleges)
  • VBRK: VBUND (Partner Gesellschaftsnummer)
  • VBRK: STCEG (Umsatzsteuer-Identifikationsnummer)
  • VBRK: LANDTX (Steuerliches Abgangsland)
  • VBRK: LAND1 (Beliefertes Land)
  • T005: XEGLD Kennzeichen: Mitglied der Europäischen Union?
  • T005: WAERS (Landeswährung)

Nachdem wir die notwendigen Tabellen und Felder ausgemacht haben, können wir die Analyse in zwei Fragestellungen aufteilen:

  1. Für welche Länder wurde die Lieferschwelle überschritten
  2. Welche Belege haben zur Überschreitung geführt?

Legen wir also los.

Übersicht der Lieferschwellen in SAP erstellen

Erste Frage im Detail:

Für welche Länder wurde die Lieferschwelle anhand der folgenden Kriterien überschritten:

  1. EU-Mitgliedstaat ohne Umsatzsteuer-ID
  2. Außerhalb eines vorhandenen Unternehmensverbundes

Einen guten Überblick liefert das folgende SQL Statement. Dieses listet zunächst einmal alle Umsätze auf:

  • für die eine Faktura erstellt wurde (VBELN != “),
  • außerhalb des Unternehmensverbundes erzielt wurden (VBUND =“),
  • für die keine Umsatzsteuer-ID verwendet wurde (STCEG = “),
  • bei denen Herkunfts- und Bestimmungsland unterschiedlich sind (VBRK.LAND1 != VBRK.LANDTX) und
  • in der EU (XEGLD != “)liegen
  • sowie den Gesamtbetrag der Nettowerte pro Land (SUM(VBRK.NETWR)).

Ausgangspunkt ist die Tabelle BSEG für den Betrag in der jeweiligen Fremdwährung:

SELECT BSEG.MANDT, BSEG.BUKRS, BSEG.GJAHR, VBRK.LANDTX, VBRK.LAND1, SUM(BSEG.WRBTR), BKPF.WAERS
FROM BSEG
JOIN BKPF ON (BSEG.MANDT = BKPF.MANDT AND BSEG.BUKRS = BKPF.BUKRS AND BSEG.BELNR = BKPF.BELNR AND BSEG.GJAHR = BKPF.GJAHR)
JOIN VBRK ON (VBRK.MANDT=BSEG.MANDT AND VBRK.VBELN=BSEG.VBELN)
LEFT JOIN T005 ON (VBRK.LAND1 = T005.LAND1)
WHERE VBRK.STCEG = '' and VBRK.VBUND = '' AND VBRK.VBELN != '' AND VBRK.LAND1 != VBRK.LANDTX AND T005.XEGLD != ''
GROUP BY BSEG.MANDT, BSEG.BUKRS, BSEG.GJAHR, VBRK.LAND1, VBRK.LANDTX, BKPF.WAERS

Das Ergebnis kann sich schon mal sehen lassen und liefert beispielsweise die folgende Übersicht:

MANDTBUKRSGJAHRLANDTXLAND1SUM(WRBTR)WAERS
80010002014DEGB6.000,00EUR
80010002007DEAT9.282.000,00EUR
80010002005USDE1.190,00USD

Im Testsystem der altbekannten IDIS GmbH fallen demnach die Lieferungen nach Österreich mit knapp 9 Millionen Euro besonders auf. Gucken wir uns die Fälle also mal genauer an.

Analyse der Überschreitung einer Lieferschwelle in SAP

Zweite Frage:

Welche Belege haben zur Überschreitung der Lieferschwelle für Österreich im Geschäftsjahr 2007 geführt?

Auf Grundlage des ersten Statements ist diese Frage schnell beantwortet, sodass wir nur kleine Erweiterungen vornehmen müssen:

SELECT BSEG.MANDT, BSEG.BUKRS, BSEG.GJAHR, VBRK.LANDTX, VBRK.LAND1, BSEG.BELNR, BSEG.VBELN, SUM(BSEG.WRBTR), BKPF.WAERS
FROM BSEG
JOIN BKPF ON (BSEG.MANDT = BKPF.MANDT AND BSEG.BUKRS = BKPF.BUKRS AND BSEG.BELNR = BKPF.BELNR AND BSEG.GJAHR = BKPF.GJAHR)
JOIN VBRK ON (VBRK.MANDT=BSEG.MANDT AND VBRK.VBELN=BSEG.VBELN)
LEFT JOIN T005 ON (VBRK.LAND1 = T005.LAND1)
WHERE VBRK.STCEG = '' AND VBRK.VBUND = '' AND VBRK.VBELN != '' AND VBRK.LAND1 != VBRK.LANDTX AND T005.XEGLD != '' AND BSEG.GJAHR = 2007 AND VBRK.LAND1='AT'
GROUP BY BSEG.MANDT, BSEG.BUKRS, BSEG.GJAHR, VBRK.LAND1, VBRK.LANDTX, BKPF.WAERS, BSEG.BELNR, BSEG.VBELN

Im Ergebnis schränken wir einfach auf das belieferte Land (VBRK.LAND1 = ‚AT‘) und das Geschäftsjahr (BSEG.GJAHR = 2007) ein. Zusätzlich nehmen wir noch die Belegnummer (BSEG.BELNR), sowie die Belegnummer der Faktura (BSEG.VBELN) mit in die Ausgabe. War doch ganz einfach oder? 🙂

Damit erhalten wir diese umfangreiche Liste aller Lieferungen nach Österreich:

MANDTBUKRSGJAHRLANDTXLAND1BELNRVBELNSUM(WRBTR)WAERS
80010002007DEAT140000011400900364763.570.000,00EUR
80010002007DEAT140000013400900365082.856.000,00EUR
80010002007DEAT140000013500900365092.856.000,00EUR

Durch die überschaubare Ergebnismenge und die entsprechend hohen Beträge ist es mit Sicherheit ratsam sich alle drei Fälle einmal genauer anzusehen und entsprechend zu hinterfragen.

Artikel teilen

Facebook
Twitter
XING
LinkedIn